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Karlsruhe

Schüsse auf Polizeistreife am Bundesverfassungsgericht

  • Veröffentlicht: 05.11.2023
  • 20:01 Uhr
  • Nelly Grassinger
Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.
Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts. © Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht wird Tag und Nacht bewacht. Auf eine Streife der Bundespolizei wurde am Samstag plötzlich geschossen. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverfassungsgericht gehört zu den am besten gesicherten Gebäuden in Karlsruhe.

  • Ein Mann war hat am Samstagabend mit einem Gewehr auf eine Polizeistreife zugerannt.

  • Nach seiner Festnahme wehrte sich der Mann und verletzte zwei Personen.

Auf dem Gelände des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat ein Mann Schüsse in Richtung einer Polizeistreife abgegeben. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Bundespolizei vom Sonntag (5. November) war er am Samstagabend auf die Beamten zugerannt und hatte dabei mit einem Luftdruckgewehr geschossen. Dabei sei niemand verletzt worden. Die Bundespolizei ist für den Schutz des Bundesverfassungsgerichts zuständig. 

Während seiner Festnahme habe sich der 41-jährige Tatverdächtige gewehrt und dabei einen Polizisten leicht verletzt. Beim Transport zur Dienststelle habe der Mann einen weiteren Ermittler schwer verletzt.

Weitere Ermittlungen nach Schüssen in Karlsruhe

Die Ermittler wollen nun prüfen, ob sich bei dem Schuss in Richtung der Polizisten ein Projektil im Gewehr befand. Die Waffe wurde für weitere Untersuchungen sichergestellt. Kurz vor der Tat war der Schütze mit der Waffe im Bereich des Schlossgartens in Karlsruhe herumgelaufen und war aus einem Gebüsch gesprungen, wie die Ermittler mitteilten. Zeugen alarmierten daraufhin die Polizei.

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Die Sprecherin der Bundespolizei sprach von großem Glück für den Mann, dass dieser nicht von ihren Kollegen angeschossen worden sei. Ein Beamter hatte demnach seine Waffe gezogen und auf den Verdächtigen gerichtet. Warum der Mann überhaupt mit dem Gewehr schoss, blieb erst einmal unklar. Zu einem möglichen Motiv wollten sich die Ermittler nicht äußern. Auch nicht zur Frage, ob der 41-Jährige der Polizei, etwa durch ähnliche Taten, bekannt ist.

Ein Haftrichter sollte im Laufe des Sonntags entscheiden, ob der mutmaßliche Schütze in Untersuchungshaft muss. Angaben zur Entscheidung des Richters kündigte die Polizei für Montag an.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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