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Anträge erfolglos

Sondersitzungen im alten Bundestag: Eilanträge scheitern in Karlsruhe

  • Veröffentlicht: 14.03.2025
  • 16:14 Uhr
  • dpa
Dass die Union und SPD im alten Bundestag Sondersitzungen beantragt hatten, war mehreren Parteien ein Dorn im Auge. Ihre juristischen Schritte bleiben jedoch erfolglos. (Symbolbild)
Dass die Union und SPD im alten Bundestag Sondersitzungen beantragt hatten, war mehreren Parteien ein Dorn im Auge. Ihre juristischen Schritte bleiben jedoch erfolglos. (Symbolbild)© Uli Deck/dpa

Den alten Bundestag einberufen, um ein milliardenschweres Finanzpaket zu beschließen? Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen geprüft.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Unter anderem die AfD und Linke hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen die Sondersitzungen zum geplanten Finanzpaket von Union und SPD eingebracht.

  • Alle Eilanträge scheiterten jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht.

  • Der alte Bundestag sei noch arbeits- und beschlussfähig.

Der alte Bundestag kann kommende Woche voraussichtlich über das geplante milliardenschwere Paket für Verteidigung und Infrastruktur abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags verworfen. Die Anträge seien unbegründet, entschied das Gericht in Karlsruhe. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos.

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Alter Bundestag noch arbeits- und beschlussfähig

SPD und Union hatten bei ihren Sondierungen für eine mögliche künftige Koalition ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben vereinbart. Die Pläne erfordern Grundgesetzänderungen, für die in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten benötigt werden. Im neuen Bundestag - der spätestens am 25. März erstmals zusammentreten muss - käme eine solche Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande.

Solange der neue Bundestag sich nicht konstituiert hat, gilt der alte noch als arbeits- und beschlussfähig. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte nach Beratungen des Ältestenrates daher auf Verlangen von Union und SPD Sondersitzungen des alten Parlaments für den 13. und den 18. März einberufen. Nach Artikel 39 im Grundgesetz können Sondersitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dies verlangt.

Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte dies in seiner Entscheidung. Die Wahlperiode des alten Bundestags werde gemäß Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestags beendet. "Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt."

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Mehrere Klagen in Karlsruhe

Gegen diese Sondersitzungen waren am Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen verbunden mit sogenannten Anträgen auf eine einstweilige Anordnung (auch: Eilanträge) eingegangen. Diese Anordnungen sollen verhindern, dass unumkehrbare Zustände entstehen, bevor die Karlsruher Richterinnen und Richter über die Klagen entscheiden.

Zu vier Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, darunter die Anträge von AfD und Linke. Anhängig sind laut einem Gerichtssprecher noch drei Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger.

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