Pläne von Union und SPD
Verfassungsgericht: Eilanträge gegen Milliarden-Schuldenpaket abgelehnt
- Veröffentlicht: 18.03.2025
- 03:00 Uhr
- Franziska Hursach
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut Eilanträge gegen die geplante Abstimmung im Bundestag über das milliardenschwere Finanzpaket zurückgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge von Abgeordneten abgelehnt, die die Abstimmung über das 500-Milliarden-Finanzpaket stoppen wollten.
Union, SPD und Grüne wollen die Grundgesetzänderungen noch vor dem Zusammentritt des neuen Bundestags durchsetzen, um eine Zweidrittelmehrheit zu sichern.
Kritiker:innen bemängeln die kurzfristigen Änderungen am Gesetzesentwurf und die knappe Beratungszeit.
Weitere Versuche, den am Dienstag (18. März) geplanten Beschluss des Bundestags über das milliardenschwere Finanzpaket auf rechtlichem Weg zu stoppen, sind in Karlsruhe gescheitert. Mehrere Abgeordnete der AfD, Linken, FDP und des BSW hatten versucht, die Abstimmung durch Eilanträge kurzfristig zu verhindern. Das höchste deutsche Gericht lehnte die Anträge jedoch ab.
Der Grund: Sollte eine einstweilige Anordnung erlassen und die Sondersitzung des Bundestags gestoppt werden, sich später aber herausstellen, dass die Hauptsache erfolglos bleibt, wäre der Eingriff in die parlamentarische Autonomie zu groß. Ob der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens die Abgeordnetenrechte verletzt hat, soll ungeachtet der Eilentscheidung jeweils in der Hauptsache geklärt werden.
Bereits am Freitag (14. März) hatte das Gericht ähnliche Anträge abgewiesen. Es stellte klar, dass der noch amtierende Bundestag bis zum Zusammentritt des neuen Parlaments voll handlungsfähig bleibt. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens waren erfolglos geblieben.
500-Milliarden-Finanzpaket steht zur Abstimmung
Die Union und SPD wollen zusammen mit den Grünen ein schuldenfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben beschließen.
Da dafür Grundgesetzänderungen nötig sind, braucht es Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Im neuen Bundestag - der spätestens am 25. März erstmals zusammentreten muss - wäre eine solche Mehrheit nur mit Unterstützung der Linken oder AfD möglich. Deshalb hatten Union, SPD und Grüne sich darauf verständigt, die Beschlüsse noch vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode zu fassen.
Kritik an kurzfristigen Änderungen
Einige Abgeordnete sehen darin ein Problem und hatten in Karlsruhe Einspruch angekündigt. Sie kritisieren, dass die Beratungszeit zu knapp sei, insbesondere da erst drei Tage vor der Abstimmung weitreichende Änderungen am Gesetzesvorschlag vorgenommen wurden.
Laut einem Sprecher des Bundesverfassungsgerichts wurden nun alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Eilanträge von Abgeordneten und Fraktionen entschieden. Allerdings sind weiterhin Verfassungsbeschwerden von Bürger:innen anhängig.
- Verwendete Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa