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urn:newsml:dpa.com:20090101:221227-99-28102

Urteil

Teilzeit kein Grund für niedrigeren Stundenlohn

Minijobber und Teilzeitkräfte mit Wunscharbeitszeiten dürfen nicht weniger verdienen als ihre Vollzeit-Kolleg:innen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, nachdem ein Rettungssanitäter geklagt hatte.

  • 20.01.2023 • 14:30 Uhr
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