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Möglicherweise ab 1. Januar 2025

Ampel will Steuerklassen 3 und 5 abschaffen und Faktorverfahren einsetzen

  • Veröffentlicht: 23.02.2024
  • 14:04 Uhr
  • Clarissa Yigit
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es möglicherweise für einkommensteuerpflichtige Ehepartner:innen keine Steuerklassen 3 und 5 mehr.
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es möglicherweise für einkommensteuerpflichtige Ehepartner:innen keine Steuerklassen 3 und 5 mehr. © Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa

Das Bundesfinanzministerium unter Finanzminister Christian Lindner (FDP) beabsichtigt, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen und in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 zu überführen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Neuerung hinsichtlich der Steuerklassen soll voraussichtlich ab 1. Januar 2025 umgesetzt werden.

  • Vorgesehen ist, dass die Steuerklassen 3 und 5 wegfallen.

  • Dafür werde ein Faktorverfahren für Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen eingeführt.

Bisher hatten Verheiratete meist zwei unterschiedliche Steuerklassen. Der Besserverdienende – oftmals der in Vollzeit arbeitende Mann – wählt die Steuerklasse 3; der oder die weniger verdienende Ehepartner:in Steuerklasse 5.

Diese beiden Steuerklassen könnten nun allerdings, so die Pläne der Ampel-Regierung, zum 1. Januar 2025 verschwinden.

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Nachteile der Steuerklasse 5

Zunächst fallen bei der Steuerklasse 5 hohe Steuern an. Dies ist für die Geringverdiener:innen oft frustrierend, da vom Lohn kaum etwas übrig bleibt, erklärt die "Rheinische Post" (RP). Erst der Steuerausgleich sorge für Klarheit.

Nun beabsichtige allerdings Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die Steuerklassen 3 und 5 für Eheleute abzuschaffen und in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 zu überführen.

Ziel dieses Vorhabens der Ampel-Regierung sei es, "den Netto-Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen zu verringern", so die "RP". Denn meist würden die Ehefrauen geringere Einkünfte erzielen und zudem noch in der schlechteren Steuerklasse 5 besteuert werden.

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Faktorverfahren soll Steuerklassen 3 und 5 ersetzen

Mit dieser Neuerung will Lindner ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP umsetzen.

"Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft", wie die "RP" aus dem Koalitionsvertrag zitiert.

Mit der Abschaffung der beiden Steuerklassen würde somit für Besserverdienende die monatliche Lohnsteuerbelastung steigen und für Geringverdienende sinken, ergänzt "T-Online". In der Summe bliebe die Steuerlast für Ehepaare und Lebenspartner:innen aber weiterhin gleich hoch – lediglich die Aufteilung würde sich verschieben.

Durch einen einmaligen Antrag könne dann das neue Faktorverfahren gewählt werden. Auch bestehe die Möglichkeit, dass es künftig für alle Steuerpflichtigen – die zum Umstellungszeitpunkt des Verfahrens die Steuerklassen 3 und 5 haben – berücksichtigt werde, schreibt die "RP" unter Berufung auf das Ministerium.

Allerdings werde das Faktorverfahren solange für den Lohnsteuerabzug angewendet, "wie dies von beiden Partnern gewünscht wird", zitiert die RP den Bundesfinanzminister.

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Andere Steuerkombinationen bleiben

Das Ehegattensplitting, bei dem Menschen in Ehen und Lebenspartnerschaften begünstigt werden, solle allerdings erhalten bleiben. Somit bleibe auch die Steuerklassenkombination 4/4 weiterhin bestehen.

"Eine Reform der Steuerklassen darf nicht dazu führen, dass das bewährte und familienfreundliche Splittingsystem verschwindet", zitiert die "RP" hierzu Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Ein Aus des Ehegattensplittings würde demnach "massive Steuererhöhungen für Ehepaare bedeuten".

So nutzten zurzeit insbesondere Paare, die sich zusammen veranlagen lassen und in etwa gleich viel verdienen, die Steuerklassen 4/4.

Allerdings würde hier heute schon bei kleinen Unterschieden das Faktorverfahren zum Einsatz kommen, um die Last im Jahr gleichmäßiger zu verteilen. So verteile der Faktor "den Vorteil des Ehegattensplittings so auf beide Partner, wie es den Anteilen am Gesamteinkommen entspricht", erklärt die RP.

  • Verwendete Quellen:
  • T-Online: "Ampel will Steuerklasse 3 und 5 abschaffen – wer betroffen ist"
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