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Appell von Ministerin Lemke

Gas-Umlagen fallen weg: Ob auch die Kunden profitieren, ist fraglich

  • Veröffentlicht: 04.10.2023
  • 12:50 Uhr
  • Joachim Vonderthann

Die Heizperiode rückt näher und damit geraten auch die Gaspreise wieder in den Fokus. Die müssten eigentlich sinken, doch es gibt Unwägbarkeiten. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Durch den Wegfall zweier Gas-Umlagen werden Versorgungsunternehmen entlastet. 

  • Verbraucherministerin Lemke fordert die Gaslieferanten auf, die Entlastung an Kund:innen weiterzugeben.

  • Was von der Absenkung bei den Verbraucher:innen ankommt, ist aber noch unklar.

Auch wenn der Sommer in diesem Jahr scheinbar nicht enden will: Allmählich sinken die Temperaturen doch und die Heizperiode rückt immer näher. Im Fokus liegen daher auch wieder verstärkt die Gaspreise. Bundesverbraucherministerin Steffi Lemke (Grüne) hat jetzt Gaslieferanten aufgefordert, die Entlastung durch einen Wegfall von Gasumlagen direkt an die Kund:innen weiterzugeben.

Gas-Umlagen weg: Dennoch keine Entlastung?

"Auch wenn für Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise für Erdgas nicht mehr die Spitzenwerte des Krisenjahres 2022 erreichen, bleiben sie dennoch auf einem langfristig hohen Niveau", sagte die Grünen-Politikerin der dpa am Mittwoch (4. Oktober). "Mit dem Wegfall von zwei Umlagen wird für die Gaslieferanten die Beschaffung von Gas nun günstiger."

Seit dem 1. Oktober fallen für Gaslieferanten zwei Umlagen weg, die einen Teil des Gaspreises für Haushaltskunden ausmachen. Solche Umlagen müssen die Versorgungsunternehmen an das für das deutsche Gasmarktgebiet zuständige Unternehmen THE abgeben. Die Versorger schlagen solche Kosten üblicherweise auf den Endkundenpreis auf.

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Lemke appelliert an Gaslieferanten

Bislang wurden für die sogenannte Regelenergie-Umlage 0,57 Cent je Kilowattstunde fällig. Für die sogenannte Konvertierungsumlage wurden 0,038 Cent je Kilowattstunde erhoben. Beide werden jetzt für zunächst ein Jahr auf jeweils null Cent abgesenkt. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergibt dies insgesamt 121,60 Euro.

Die Versorgungsunternehmen seien gefordert, diese Entlastung direkt an die Kunden weiterzugeben, forderte Ministerin Lemke. "Insbesondere für einkommensschwache Haushalte können dadurch erhebliche Erleichterungen bei den Energiekosten erreicht werden", sagte sie. "Verbraucherinnen und Verbrauchern sollten auf die Weitergabe nicht bis zur nächsten Preiskalkulation warten müssen."

Was von der Absenkung bei den Lieferanten am Ende bei den Verbrauchern ankommt, ist aber noch unklar. "Die Versorger müssen diese Änderung nicht sofort an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sondern erst bei der nächsten Preiskalkulation", sagte eine Sprecherin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft.

Streit um Preisbremsen für Gas und Strom

Unterdessen wirbt die deutsche Kommunalwirtschaft für eine Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen bis März kommenden Jahres. Gleichzeitig sollten die Energiepreisbremsen wie geplant Ende des Jahres auslaufen, so der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der sich damit gegen Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) wandte.

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Eigentlich sollen die Bremsen für Strom- und Gaspreise zum Jahresende auslaufen. Sie deckeln den Preis für einen Großteil des Verbrauchs der Privathaushalte. Die Obergrenze der Preisbremse liegt für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Habeck plädiert für eine Verlängerung um etwa ein Vierteljahr bis Ostern. Lindner unterstützt das, forderte aber zugleich, die Umsatzsteuer auf Erdgas bereits zum Jahresbeginn wieder von 7 auf 19 Prozent zu erhöhen, drei Monate früher.

"Wenn Energieverbraucherinnen und -verbraucher nach Einschätzung der Bundesregierung weiterhin vor unerwartet hohen Preissprüngen geschützt werden müssen, dann sollte die Bundesregierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz beibehalten", forderte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Ein vorzeitiges Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen Ende 2023 lehne man ab, weil dann eine Überlastung von Stadtwerkekunden mitten im Winter zu befürchten sei.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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