Solidarität aus Deutschland
Nach Russen-Angriff auf Klinik: Lauterbach sichert Hilfe für ukrainische Kinder zu
- Veröffentlicht: 08.07.2024
- 21:47 Uhr
- dpa
Nach dem Raketenangriff auf eine Kinderklinik in Kiew sicherte Lauterbach Unterstützung für Kinder aus der Ukraine zu.
Das Wichtigste in Kürze
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sicherte Solidarität für die Versorgung von Kindern aus der Ukraine zu.
Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Oleksij Makejew, danke Lauterbach seine Menschlichkeit.
Russland hat am Montag einen Raketenangriff auf ein Kinderkrankenhaus in Kiew verübt, bei dem sieben Kindern verletzt wurden.
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Nach dem Raketenangriff auf eine Kinderklinik in Kiew sichert die Bundesregierung der Ukraine die Versorgung von kranken Kindern in Deutschland zu. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schrieb auf der Plattform X, er habe seinem Amtskollegen Wiktor Ljaschko zugesagt, "dass wir kranke Kinder in Not jederzeit aufnehmen, der nächste Rettungsflug startet schon am Mittwoch".
Weiter schrieb er: "Putin hat durch gezielten Angriff auf Kinderkrankenhaus erneut gezeigt: Er ist ein Kriegsverbrecher."
Der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Oleksij Makejew, dankte Lauterbach auf X für seine "aktive Solidarität und mitfühlende Menschlichkeit". Das könne Kinderleben retten. Die Bundesregierung hat seit Beginn des Kriegs mehrfach Erkrankte und Verletzte aus der Ukraine zur Behandlung in Deutschland aufgenommen, zudem auch Kinder mit palliativem Pflegebedarf.
Bei einem russischen Raketenangriff auf die Ukraine wurde am Montag eine der größten Kinderkliniken des Landes in Kiew getroffen. Bürgermeister Vitali Klitschko sprach von 16 Verletzten in dem Krankenhaus, unter ihnen 7 Kinder. Zwei der Verletzten starben demnach.
Das russische Verteidigungsministerium bestätigte Raketenangriffe, die angeblich Rüstungsfabriken und Militärflugplätzen der Ukraine galten. Die vielen Videobilder aus Kiew belegten, dass die Schäden durch eine ukrainische Flugabwehrrakete verursacht worden seien, hieß es ohne Beleg.