Entscheidung vom BUndesverwaltungsgericht
Corona-Ausgangssperre war "unverhältnismäßig"
Einfach auf der Parkbank sitzen, das war in den Anfängen der Corona-Pandemie in Bayern aufgrund strenger Ausgangssperren nicht erlaubt. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass diese Regelungen nicht verhältnismäßig gewesen sind.